AgNes
Das neue Netzentgelt ab 2029: Kapazitätspreis auf eine Bestellkapazität statt Leistungspreis auf die Jahreshöchstlast.
Wie du AgNes in der Analyse einstellst, steht unter Tarif & Netzentgelte. Wie die Einsparung aufgeschlüsselt wird, unter Wirtschaftlichkeit.
AgNes gilt für jeden Anschluss oberhalb der Niederspannung und in der Niederspannung ab 100.000 kWh Netzbezug im Jahr (Ziffer 8.4 Satz 1). Die Ziffern in Klammern verweisen auf den Festlegungsentwurf, der unten verlinkt ist.
Was sich ändert
- Der Leistungspreis auf die gemessene Jahreshöchstlast entfällt. Stattdessen bestellst du beim Netzbetreiber eine Kapazität und zahlst darauf einen Kapazitätspreis je kW und Jahr. Die Bestellung liegt zwischen 10 % der Jahreshöchstlast des Vorjahres und der vereinbarten Netzanschlusskapazität; bestellst du nichts, setzt der Netzbetreiber sie fest (Ziffer 8.4).
- Dazu kommen zwei Arbeitspreise: Arbeitspreis 1 auf die Energie unterhalb der Bestellkapazität, Arbeitspreis 2 auf die Energie darüber. Mehr zu beziehen als bestellt wird dadurch teurer, mehr passiert aber nicht: Es ist weder verboten noch kommt eine Strafzahlung dazu — die Überschreitung soll ausdrücklich nicht sanktioniert werden (Randnummer 37).
- Die 2.500-Stunden-Regel entfällt, denn sie rechnet mit der gemessenen Lastspitze, und die kostet unter AgNes nichts mehr.
- Die atypische Netznutzung endet für die meisten Standorte zum 31.12.2028. Wer zu diesem Stichtag eine Vereinbarung hat, zwischen 2026 und 2028 mindestens einmal die Rabattbedingungen erfüllt hat und 2024 bis 2027 im Schnitt über 10 GWh bezogen hat, rechnet von 2029 bis 2031 mit einem eingefrorenen prozentualen Rabatt weiter (Ziffer 17.1). Danach ist keine Anschlussregelung vorgesehen.
Was das für die Batterie bedeutet
Die Batterie arbeitet nicht mehr gegen die Jahresspitze, sondern gegen zwei Größen: wie viel Kapazität bestellt werden muss, und wie viel Energie oberhalb davon anfällt. Was sie am Netzentgelt spart, hängt davon ab, wie diese beiden gegen den Kapazitätspreis und gegen den Abstand zwischen den beiden Arbeitspreisen stehen.
Für den Speicher selbst unterscheidet der Entwurf danach, wie er angeschlossen ist. Ein Speicher, der allein am Netz hängt, zahlt ein Kapazitätsentgelt auf seine Anschlusskapazität, bepreist wie das Entgelt für einspeisende Anlagen (Ziffer 10.1). Ein anlagengekoppelter Speicher — einer, der hinter dem Anschluss einer Erzeugungsanlage oder eines Verbrauchers sitzt — wird dagegen gemeinsam mit dieser Anlage nach den normalen Regeln für Verbraucher abgerechnet, also über Kapazitätspreis und die beiden Arbeitspreise (Ziffer 10.2). Energie, die er aus dem Netz lädt und wieder einspeist, ist von den Arbeitspreisen befreit, soweit sie messtechnisch abgrenzbar ist (Ziffer 10.2 Satz 3).
Stand und Termine
- Die Festlegung der Bundesnetzagentur ist noch ein Entwurf. Preisniveaus für Kapazitäts- und Arbeitspreise stehen nicht darin.
- Erste Preisblätter mit echten Zahlen gibt es im Oktober 2028, das erste Bestellfenster läuft vom 15.10. bis 31.12.2028.
- Das neue System gilt ab dem 1. Januar 2029. Für Bestandsfälle sieht der Entwurf Übergangsvorschriften vor (Ziffer 17), darunter die oben genannte zur atypischen Netznutzung.
Quellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus dem Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur selbst, nicht aus Zusammenfassungen Dritter.
- AgNes bei der Bundesnetzagentur — der Einstieg ins Thema
- Festlegungsverfahren GBK-25-01-1#3 — Verfahrensseite mit allen Dokumenten und den eingegangenen Stellungnahmen
- Festlegungsentwurf (PDF) — der Entwurf, auf den sich die Ziffern oben beziehen
Der Entwurf wird im laufenden Verfahren noch geändert, und die Adresse des PDF ändert sich mit jeder Fassung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung auf der Verfahrensseite.