Betreibermodelle
PPA-Strukturen zwischen Betreiber und Abnehmer, fünf mögliche Erlösmodelle.
Ein Power Purchase Agreement (PPA) ist ein langfristiger Stromliefervertrag zwischen zwei Parteien: einem Betreiber und einem Abnehmer. Der Betreiber investiert in eine Energieanlage, etwa eine PV-Anlage, eine Batterie oder beides zusammen, und errichtet diese auf dem Grundstück des Abnehmers. Der Abnehmer trägt keine eigenen Investitionskosten und kauft den erzeugten oder durch die Batterie optimierten Strom zu einem vorab vereinbarten Preis.
Die beteiligten Parteien
- Der Betreiber: finanziert, errichtet und betreibt die Anlage, trägt das Investitionsrisiko.
- Der Abnehmer: profitiert von sinkenden Stromkosten und Netzentgelten, ohne selbst zu investieren. Je nach Vertragsmodell gibt er einen Teil der Einsparung an den Betreiber weiter.
Einnahmequellen des Betreibers
- Direkter Stromverkauf: zum vereinbarten PPA-Preis pro kWh, aus PV-Anlage oder Batterie. Der Betreiber verdient an der Differenz zwischen Einkaufskosten und PPA-Preis.
- Anteil an der Lastspitzenkappung: Beispiel: Die Batterie reduziert das Netzentgelt um 20.000 €/Jahr. Bei 50 % für den Betreiber erhält dieser 10.000 €/Jahr, der Abnehmer spart ebenfalls 10.000 €/Jahr.
- Einspeisevergütung: für überschüssigen Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird.
- Anteil an den Gesamteinsparungen: Beispiel: Die Anlage spart insgesamt 30.000 €/Jahr. Bei 30 % für den Betreiber erhält dieser 9.000 €/Jahr, der Abnehmer behält 21.000 €/Jahr. In diesem Modell werden auch die Ladekosten der Batterie proportional aufgeteilt.
- Pachtzahlungen: zusätzlich vereinbarbar, in beide Richtungen möglich, und mit jedem anderen Modell kombinierbar.
Getrennte PPA-Preise nach Stromquelle
Im kombinierten Modell (PV + Batterie) können unterschiedliche PPA-Preise für direkten PV-Strom und Batteriestrom vereinbart werden, da Batteriestrom zeitlich flexibler ist, aber Wirkungsgradverluste hat. Ein bestehendes PV-PPA lässt sich zudem um ein zusätzliches Batterie-PPA erweitern.
Welches Modell passt wann?
| Situation | Empfohlenes Modell |
|---|---|
| Betreiber will direkten, planbaren Erlös pro gelieferter kWh | Direkter Stromverkauf (PPA-Preis) |
| Betrieb hat hohe, gut prognostizierbare Lastspitzen | Lastspitzenkappung |
| Betreiber und Abnehmer wollen eine faire, ergebnisabhängige Aufteilung | Anteil an Gesamteinsparungen |
| Ergänzend zu einem der oben genannten Modelle | Pachtzahlungen |
Wer bekommt was?
Wer die Einspeisevergütung erhält und wer die Netzbezugskosten für das Laden der Batterie trägt, hängt vom Vergütungsmodell und der Anlagenkonfiguration ab.
PV und Batterie
| Vergütungsmodell | PPA Stromverkauf | Anteil Gesamteinsparungen | Anteil Lastspitzenkappung |
|---|---|---|---|
| Einspeisevergütung an | Betreiber | Betreiber | Betreiber |
| Netzbezugskosten trägt | Betreiber | Abnehmer | Betreiber |
Nur Batterie
| Ertragsmodell | PPA Stromverkauf | Anteil Gesamteinsparungen | Anteil Lastspitzenkappung |
|---|---|---|---|
| Einspeisevergütung an | nicht möglich | Abnehmer | Abnehmer |
| Netzbezugskosten trägt | nicht möglich | Abnehmer | Abnehmer |